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TU Berlin

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Stiftungsprofessuren - Definition

Stiftungsprofessuren dienen der Finanzierung eines neuen innovativen Fachgebietes. Sie werden aus Mitteln Dritter finanziert. Im Gegensatz zu Professuren, die über gemeinsame Berufungsverfahren mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen eingerichtet werden, nehmen die Stiftungsprofessorinnen und -professoren ihre Rechte und Pflichten in Forschung, Lehre und Akademischer Selbstverwaltung in vollem Umfang und ausschließlich gegenüber der Hochschule wie die auf Strukturstellen Berufenen wahr. Mittelgeber finanzieren i.d.R. zeitlich befristet, überwiegend für fünf Jahre. Art der Mittelzuweisung und Umfang der Förderung sind unterschiedlich und reichen von der Finanzierung der reinen Professur bis hin zur Ausstattung eines kompletten Fachgebietes. 

Eine 'echte' Stiftungsprofessur ist die Förderung einer Professur durch eine vorhandene oder zu diesem Zwecke innerhalb oder außerhalb der Universität errichtete Stiftung. In diesem Falle wird die Professur im Regelfall aus den Erträgen des Stiftungskapitals finanziert.

Ebenfalls als Stiftungsprofessur wird an vielen Hochschulen, so auch an der TU Berlin, immer bedeutender werdende direkte Förderung durch Wirtschafts- und Industrieunternehmen oder öffentliche Mittelgeber im Rahmen von Förderprogrammen (Bspl. Heisenberg-Professur der DFG) bezeichnet.

Die an der TU Berlin aktuell vereinbarten Stiftungsprofessuren finden Sie hier. Das Verfahren und ein Vertragsmuster für Stiftungsprofessuren sowie den Code of Conduct des Stifterverbandes für die deutsche Wissenschaft vom August 2011 können Sie hier einsehen.

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